Behandlungsfehler? Ihr Anwalt für Arzthaftung in Alzenau hilft
Wenn Ärzte Fehler machen, hat das für Patienten oft dramatische Folgen. Dennoch sind solche Fälle in Deutschland – leider – keine Seltenheit. 14 500 Gutachten über Behandlungsfehler hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen allein im Jahr 2019 erstellt. Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern bewerten pro Jahr etwa 11.000 Behandlungen, bei denen Ärztefehler vermutet werden. Besonders häufig betroffen sind die Fachgebiete Orthopädie und Chirurgie. Doch auch Allgemeinmediziner oder Internisten lassen es immer wieder an der gebotenen Sorgfalt mangeln.
Hinzu kommt, dass es durchaus Zweifel gibt, ob die amtlichen Statistiken wirklich der Realität entsprechen. Patientenschützer und Anwälte für Arzthaftung gehen davon aus, dass die Dunkelziffer der Behandlungsfehler deutlich höher ist.
Zweifelsfrei feststellen lässt sich damit nur, dass jeder Fall ein Fall zu viel ist.
Hilfe vom Profi: Bei Behandlungsfehlern zum Anwalt für Arzthaftungsrecht
Immerhin: Patienten, die Opfer von Behandlungsfehlern geworden sind, keineswegs rechtlos gestellt. Mediziner, die ihre Sorgfaltspflichten verletzten, müssen den Betroffenen den daraus entstehenden Schaden ersetzen und gegebenenfalls ein angemessenes Schmerzensgeld bezahlen.
Das klingt erst einmal erfreulich. In der Praxis ist der Weg zu wohlverdienten Kompensation aber oft steinig. Denn das Rechtsgebiet der Arzthaftung ist sehr komplex und die Durchsetzung der Patientenrechte nicht immer einfach. Wer fürchtet, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, sollte daher möglichst früh einen Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht zu Rate ziehen.
Beweislast und Arzthaftung: Diese Details sind entscheidend
Verlangt ein Patient Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Behandlungsfehlers, muss er in den Ärztepfusch in der Regel beweisen. Von dieser Regel gibt es aber auch etliche Ausnahmen. So kommt es im Arzthaftungsrecht zum Beispiel dann zu einer Umkehr der Beweislast, wenn dem Arzt ein grober Behandlungsfehler unterlaufen ist. Dass ist immer dann der Fall, wenn ein eindeutiger Verstoß gegen grundsätzliche und bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse vorliegt und der Lapsus so schwer wiegt, dass er nicht mehr nachvollziehbar ist. Dennoch kann die Beweisführung auch in diesen Fällen schwierig sein.
Das gilt umso mehr, als Ärzte den Erfolg einer Behandlung nicht garantieren können (und müssen), sondern nur verpflichtet sind, ihr Therapie an den allgemein anerkannten fachlichen Standard auszurichten. Auch diese Einschränkung erschwert die Beurteilung, ob im konkreten Fall ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht und erfordert die Expertise eines Anwalts für Arzthaftung.
Arzthaftung: Wie ein Anwalt helfen kann
Ein Experte für Arzthaftungsrecht kann die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits schnell und kompetent einschätzen. Zudem übernimmt Ihr Rechtsanwalt den Schriftverkehr mit dem Arzt und dessen Versicherung und kümmert sich bei Bedarf darum, dass notwendige Gutachten zeitnah erstellt werden.
Weiterer Vorteil: Ein Anwalt für Arzthaftung weiß, gegen wen sein Mandant vorgehen muss und kann eine drohende Verjährung von Ansprüchen verhindern. Die Furcht, der Gang zum Rechtsanwalt ziehe fast immer einen langwierigen Gerichtsprozess nach sich, ist hingegen unbegründet. Viele Streitigkeiten im Arzthaftungsrecht lassen sich außergerichtlich beilegen.
Rechtzeitig agieren
Um im Rechtsstreit mit Ärzten, Kliniken und deren Versicherungen Erfolg zu haben, ist es allerdings wichtig, möglichst früh die Weichen richtig zu stellen. Jürgen Wahl, Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht ist nicht nur mit allen Fragen des Arzthaftungsrechts bestens vertraut. Er kennt auch die Tricks der Versicherungsgesellschaften. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und Kompetenz einer Kanzlei, die sich seit Jahren mit Engagement und Leidenschaft und viel Erfolg für die Rechte von Patienten einsetzt.