Ihr Anwalt für Ärztefehler in Alzenau

Unnötige Amputationen. OP-Besteck im Bauchraum von Patienten. Vertauschte Medikamente. Immer wieder gibt es in den Medien schockierende Berichte über Ärztefehler. In die Schlagzeilen schaffen es allerdings nur die wirklich spektakulären Fälle, nicht hingegen die vielen Ärztefehler, in denen Patienten zwar eigentlich Schmerzensgeld bekommen müssten, aber zu spät einen Anwalt aufgesucht haben. In diesem Fällen ist das Leid der Betroffenen zwar nicht geringer. Dennoch gehen sie oft leer, weil sie, etwa wegen der Verjährung des Ärztefehlers, weder Schmerzensgeld noch Schadenersatz erhalten.

Ärztefehler: Keine wertvolle Zeit verstreichen lassen

Doch nicht nur ein zu langes Zuwarten macht es oft schwierig, die eigenen Rechte durchzusetzen. Vielfach bereitet es auch Probleme, einen Behandlungsfehler eindeutig als solchen zu qualifizieren. Denn nur wenn eine medizinische Maßnahme nicht dem allgemein anerkannten Facharztstandard entspricht, der im Zeitpunkt ihrer Durchführung besteht, liegt ein juristisch relevanter Ärztefehler und damit ein Ansatzpunkt für einen Anwalt vor.
Haften müssen Kliniken und Ärzte zudem, wenn schlecht qualifiziertes Personal eine Behandlung durchführt oder die Abläufe nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind. Dabei tragen im Normalfall die Patienten die Beweislast. Sie müssen also belegen können, dass sie gerade durch den Ärztefehler bzw. die schlechte Organisation in Praxis oder Klinik einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Beide Punkte lassen sich oft nur durch die Aussagen eines Sachverständigen belegen.

Ein Anwalt für Ärztefehler weiß, wann ein solches Gutachten erforderlich ist, und kann die entsprechenden Schritte in die Wege leiten.

Wichtig: Fehler können in allen Bereichen und in jedem Stadium der medizinischen Versorgung geschehen – sei es bei der obligatorischen Aufklärung über die Chancen und Risiken eine Therapie, bei der Erhebung von Befunden, im Operationssaal oder bei der Auswahl von Medikamenten. Auch Untätigkeit bzw. ein Unterlassen kann einen ärztlichen Fehler darstellen, nämlich dann, wenn der Eingriff geboten gewesen wäre. Als Behandlungsfehler zu qualifizieren ist es zudem, wenn ein Arzt einen Eingriff vornimmt, der medizinisch nicht notwendig gewesen wäre.

Keine falsche Zurückhaltung bei Ärztefehlern

Wer im Rechtsstreit mit Medizinern und Kliniken Erfolg haben will, braucht oft einen langen Atem. Viele Patienten, die aufgrund einer fehlerhaften Behandlung ohnehin traumatisiert sind, scheuen sich jedoch, sich mit einem solchen, vermeintlich übermächtigen Gegner anzulegen.

Diese Zurückhalten hilft den Falschen!

Setzen Sie sich im Fall der Fälle umgehend mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Ärztefehler in Verbindung. Er übernimmt nicht nur die Wahrnehmung Ihrer Interessen, sondern auch die erforderliche Korrespondenz mit dem Arzt bzw. der Klinik. Das reduziert die Belastungen der Auseinandersetzung für Sie auf ein absolutes Minimum und erhöht zugleich ihre Chancen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Ärztefehler.
Sie sind wegen eines Behandlungsfehlers nicht mehr in der Lage, ihrem Beruf nachzugehen? Auch in diesem Fall ist steht Jürgen Wahl als Anwalt für Ärztefehler an Ihrer Seite um sicherzustellen, dass ihre finanziellen Schäden kompensiert und etwaige zusätzliche Behandlungskosten übernommen werden.

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