Kanzlei für Medizinrecht: Jürgen Wahl, Ihr spezialisierter Rechtsanwalt in Alzenau

Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Diese alte Binse gilt (leider) auch im Medizinrecht. Um das zu ändern, hat sich die Kanzlei von Rechtsanwalt Jürgen Wahl auf die Vertretung von Patientinnen und Patienten spezialisiert.

Als Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht setzt sich der Jurist mit seiner ganzen Kompetenz und langjährigen Erfahrung dafür ein, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Kompetent und in der Region verwurzelt – Ihre Kanzlei für Medizinrecht

  • Sie haben den Verdacht, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein? Ihr Anwalt in Alzenau steht an Ihrer Seite.
  • Ihr Arzt hat eine gravierende Fehldiagnose getätigt und damit eine notwendige Behandlung verschleppt?
    Kontaktieren Sie jederzeit unsere Kanzlei für Medizinrecht. Wir nehmen uns der Sache an.

Auch in allen sonstigen Fällen der Arzthaftung unterstützt Sie Rechtsanwalt Jürgen Wahl engagiert und kompetent. So kommen Sie sowohl in gerichtlichen als auch in außergerichtlichen Verfahren zu Ihrem guten Recht.
Als Rechtsanwalt in Alzenau bewertet Jürgen Wahl nicht nur komplexe medizinische Sachverhalte. Dank seiner doppelten Spezialisierung im Medizin- und Versicherungsrecht kann die Kanzlei für Medizinrecht auch mit den oft unkooperativen Versicherungsriesen auf Augenhöhe verhandeln. Das ist ausgesprochen hilfreich, denn Ärzte zahlen das Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler meist nicht aus eigener Tasche. Stattdessen ist es in den meisten Fällen eine Haftpflichtversicherung, die Schadensausgleich vornimmt.

Die Kanzlei für Medizinrecht in Alzenau berät Geschädigte in allen Fragen des Arzthaftungsrechts und bei der Durchsetzung ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung von Rechtsanwalt Wahl in Alzenau. Die Kanzlei für Medizinrecht ist ihr verlässlicher Partner in einer oft schwierigen und belastenden Lebenssituation.

Rechtsanwalt in Alzenau: Wann der Gegner die Kosten trägt

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? In diesem Fall müssen Sie sich um die Anwaltskosten erst einmal keine Sorgen machen. Doch auch ohne eine solche Police ist nicht gesagt, dass Sie das Honorar für Ihren Anwalt aus eigener Tasche tragen müssen: Denn wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen, muss die gegnerische Partei diesen Posten übernehmen.

Gut zu wissen ist überdies: Das Schmerzensgeld, dass die Kanzlei für Medizinrecht für Sie erstreitet, müssen sie nicht versteuern.
Wichtig ist es allerdings, dass mit dem Gang zum Anwalt nicht zu lange zu warten: Denn der Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Fehlers verjährt bereits nach drei Jahren. Da sich gesundheitliche Schäden oft erst Jahre nach einer fehlerhaften Behandlung zeigen, läuft die Frist allerdings erst mit Ende desjenigen Jahres an, in dem Sie dem möglichen Ärztepfusch erfahren haben oder davon hätten erfahren können.
Diese Erleichterung ist auch deshalb so wichtig, weil Behandlungsfehlers längst nicht nur die die Gesundheit eines Patienten negativ beeinflussen. Oft entstehen den Betroffenen auch erhebliche finanzielle Einbußen, zum Beispiel, wenn sich die Behandlungsdauer verlängert und/oder sie über einen längeren Zeitraum nicht mehr arbeiten können. Auch diese Schäden sind zu ersetzen! Ihr Rechtsanwalt in Alzenau berät Sie gerne.

So erreichen Sie uns

  • Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht
  • Fachanwalt für Medizinrecht Jürgen Wahl
  • Märkerstraße 2b, 63755 Alzenau
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