Ärger mit dem Arzt? Ihr Anwalt für Patientenrecht setzt Ihre Ansprüche durch
Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient ist mehr als eine Geschäftsbeziehung. Die aktuellen Entwicklungen in der Pandemie haben einmal mehr gezeigt, welchen Stellenwert die Gesundheit in der Gesellschaft, aber auch für jeden Einzelnen besitzt. Deshalb werden Patienten im Normalfall nur einen Arzt aufsuchen, dem sie menschlich und fachlich vertrauen.
Oft wird dieses Vertrauen allerdings gestört. Zum Beispiel, wenn Ärzte (folgenschwere) Fehler begehen und damit ihrem Patienten einen Schaden zufügen. In einer solchen Konstellation sind die Betroffenen auf kompetente Hilfe angewiesen – und oft auch auf eine Beratung zum Patientenrecht.
Was ein Anwalt für Patientenrecht leistet
In den vergangenen Jahren hat sich die rechtliche Situation von Patienten in Deutschland grundsätzlich verbessert. Die Vorschriften, von denen Geschädigte profitieren können, sind allerdings nicht immer leicht zu finden. Ein Anwalt für Patientenrecht ist dann eine wertvolle Hilfe.
Zwar war gibt es in Deutschland inzwischen ein Patientenrechtegesetz, dass viele wichtige Vorgaben enthält und die Ansprüche der Geschädigten definiert. Die dort niedergelegten Rechte gelten zudem nicht nur gegenüber einem Arzt oder einer Ärztin, sondern auch gegenüber allen anderen Behandelnden im Gesundheitswesen. Erfasst sind damit auch Physiotherapeuten und Psychotherapeutinnen, Hebammen sowie Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen. Mit Patientenrechtegesetz ist es allerdings nicht getan.
Um Patientenrechte wirksam durchzusetzen – sei es im Krankenhaus oder im ambulanten Bereich – können noch viele weitere Vorschriften relevant werden. Weitere Regelungen in Sachen Patientenrecht finden sich zum Beispiel in den Berufsordnungen der Ärzte oder im Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB). Daneben kann ein Anwalt für Patientenrecht noch zahllose weitere Normen bemühen, die das Miteinander der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen regeln – egal, ob ein Patient einen niedergelassenen Arzt oder ein MVZ aufsucht oder ob es um die Patientenrechte im Krankenhaus geht.
Rechtsrat vom Profi
Wer fürchtet, von einem Arzt, einer Ärztin oder von sonstige medizinisches Personal nicht regelkonform behandelt worden zu sein, sollte daher eine Beratung im Patientenrecht im Anspruch nehmen.
Jürgen Wahl ist Fachanwalt für Medizinrecht – und damit zugleich Ihr Anwalt für Patientenrecht. Aufgrund seiner langen Erfahrung und seiner weiteren Spezialisierung im Versicherungsrecht kann er Ihre Ansprüche gegen Ärzte und Kliniken wirksam durchsetzen. Egal ob außergerichtlich oder in einem gerichtlichen Verfahren.
Auch Aufklärungsfehler sind Behandlungsfehler
Der Weg zu einem Anwalt für Patientenrecht lohnt sich aber nicht nur, wenn eine fehlerhafte Behandlung im Raum steht, sondern auch dann, wenn ein Arzt eine Behandlung ohne die wirksame Einwilligung eines Patienten vorgenommen hat. Und das passiert öfter, als gedacht. Denn das Recht, in verständlicher Sprache über Chancen und Risiken einer Behandlung informiert zu werden gehört zu den wichtigsten Patientenrechten. Bevor ein Arzt eine Spritze setzt, das Skalpell anlegt oder auch nur ein Röntgenbild anfertigt, muss er daher den Patienten umfassend und verständlich über die Risiken der Behandlung bzw. Befunderhebung aufklären. Verstößt er gegen diese Pflicht, hat der Patient einen Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz, falls der Aufklärungsfehler zu nachweisbaren Schäden führt.
Um kein Geld zu verschenken, aber auch um unnötige Risiken durch einen Rechtsstreit zu vermeiden, lohnt es sich in einer solchen Konstellation, die Beratung bei einem Anwalt für Patientenrecht einzuholen. Jürgen Wahl, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht in Alzenau steht Ihnen mit seiner Expertise und Erfahrung gerne zur Seite, um Ihre Patientenrechte wirksam durchzusetzen.